Allgemeine Geschäftsbedingungen
Benjamin Stracke Gartengestaltung
1-Geltung-
Die nachstehenden Leistungs- und Lieferbedingungen gelten für meine sämtlichen Verträge und Leistungen, solange sie nicht mit meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung geändert oder ausgeschlossen werden. Mit dem an mir erteilten Auftrag erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Benjamin Stracke Gartengestaltung an. Angebote haben 30 Tage Gültigkeit.
2-Preise-
Alle Preise verstehen sich in € (Euro) einschließlich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Alle Material- und Entsorgungskosten sind nach den jeweils aktuellen Preisen berechnet und können sich bei späterer Ausführung ggf. ändern.
3-Zahlungsbedingungen-
Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Zahlungsverzug tritt nach Ablauf dieser Frist ein. An Kosten für Mahnungen berechnen wir 10,50 Euro. Bei Bruttosummen über 1000,00 € ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 30% der gesamten Bruttosumme am Tage des Auftragsbeginn zu zahlen. Bei Bruttosummen über 6000,00 € ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der gesamten Bruttosumme am Tage des Auftragsbeginn zu zahlen. Bei Ganzjahrespflegeaufträgen wird pro Pflegedurchgang abgerechnet. Die gelieferten Baustoffe und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
4-Natursteine und Betonsteine-
Natursteinmaterialien sind ein Produkt der Natur und können in Farbe, Struktur und Qualität nie ganz gleichmäßig geliefert werden. Schattierungen, Farbschwankungen, Quarzadern, Spaltabplatzungen und dergleichen sind Materialbedingt und geben keinerlei Anlass zu irgendwelchen Beanstandungen. Ausblühungen sind insbesondere bei Betonsteinen ein natürlicher Vorgang und hängen im Wesentlichen stark von der Witterung ab. Je nach Nutzung und Witterung verschwinden die Ausblühungen im Laufe der Zeit. Betonsteine können geringe Farbunterschiede zeigen, welche Herstellungsbedingt sind.
5-Mängel-
Offensichtliche Mängel an gelieferten Baustoffen oder Pflanzen, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen.
6- Haftung-
Eine Haftung besteht nur für eigenes Verschulden. Leitungsschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
7-Leistungen-
Es werden nur die im Angebot schriftlich angegebenen Leistungen ausgeführt. Weitere Leistungen müssen erst schriftlich oder mündlich vereinbart werden. Änderungen der Arbeitsleistungen wie Form und Größe von festen Bauwerken (z.B. Terrassen, Beeteinfassungen, Mauern, Wegedecken, Beetanlagen) oder Standpunkte von Pflanzen oder Ziersteinen, sind während der Ausführung vor Ort Anzusprechen und können Nachträglich nur gegen Aufpreis geändert werden. Alle am Arbeitstag dem Kunden gezeigten Arbeitsabschnitte gelten als abgenommen. Mit der Auftragserteilung geben sich die Kunden einverstanden, dass von den erstellten Gärten Fotos für Werbung angefertigt werden dürfen. Sollte dies nicht erwünscht sein, muss dies auf dem Angebot schriftlich festgehalten werden. Lieferscheineinsicht muss vor Auftragsbeginn schriftlich vereinbart werden.
8-Gewährleistung-
Auf Bauwerke besteht eine Gewährleistung von 2 Jahren.
9- Vegetation-
Nur bei anschließender Fertigstellungspflege wird eine Anwachsgarantie auf Pflanzen und Rollrasen gegeben.
10- Teich-
Die Gewährleistungen auf Teichfolie betragen 2 Jahre. Eine Gewährleistung auf die Teich und Bachlaufgestaltung wird nur bei anschließendem Wartungsauftrag gegeben.
11-Gerichtststand-
Bei Streitigkeiten gilt das Amtsgericht in Witten als vereinbart.