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Der Garten im Herbst und Winter

Auch wenn die Tage kürzer werden, die Temperaturen fallen und die Pflanzen allmählich einen erschöpften Eindruck machen, ist der Herbst in vieler Hinsicht ein Anfang des Gartenjahres und nicht das Ende. Denn ab Oktober, wenn die ersten frostigen Nächte drohen, gibt es im Garten eine Vielzahl von Arbeiten zu erledigen. Das Hauptanliegen im Herbst und Winter ist der Schutz vor Sturm, Hagel, Frost und Schneefall.

Der Herbst ist aber auch die Pflanzzeit von Obstgehölzen wie Apfel, Birne, Pflaume, Kirsche und Beerensträuchern. Jetzt ist auch die Zeit um wurzelnackte Rosen und Heckensträucher zu pflanzen. Zur Düngung kann oberflächlich Kompost mit eingearbeitet werden. Bei Rhododendren und Azaleen wird jetzt Torf oder Rhododendronerde aufgebracht. Für viele Blumenzwiebeln ist der Herbst der richtige Pflanzzeitpunkt, sie werden jetzt in die Erde oder in Blumenkübel gesetzt.

Ab Oktober werden Stauden, Kräuter und Rosen zurück geschnitten. Nun können auch mehrjährige Stauden geteilt und umgepflanzt werden. Zum Schutz vor dem Frost werden die Beetflächen nun mit Mulch abgedeckt und die Rosen ca. 10 cm angehäufelt. So kommen die Stauden und die Rosen gut durch das schlimme Winterwetter.

Sehr wichtig ist das regelmäßige abharken des Laubs von den Rasenflächen um Schäden der Gräser zu vermeiden. Der Rasen kann jetzt noch einmal vertikutiert werden und erhält den letzten Schnitt. Auch Herbstdünger kann nun aufgebracht werden.

Im Gartenteich ist nun die Zeit die Wasserpflanzen zu beschneiden. Abgestorbene Blätter und Blüten sollten entfernt werden. Zum Schutz vor abfallendem Laub wird ein Netz über den Teich gespannt. Der Teichfilter kann nun ausgeschaltet und gereinigt werden.

Eine der Hauptarbeiten im Herbst und Winter, ist das Schneiden von Bäumen und Sträuchern. Ziel des schneidens ist es, die natürliche Wuchsform der Gehölze zu erhalten. Auch der Blütenreichtum und der Fruchtertrag sind weitere Gründe dafür Bäume und Sträucher regelmäßig zu schneiden. Hierbei werden beschädigte und abgestorbene Äste entfernt.
Da die Gehölze auf jeden Schnitt reagieren, ist es wichtig die richtigen Grundschnitte anzuwenden. Es gibt für viele Bäume, Ziergehölze, Beerensträucher und Obstbäume unterschiedlichste Schnittmaßnahmen. Damit kein unkontrolliertes Nachwachsen erfolgt, sollte auf die richtigen Schnitte geachtet werden. Scharfes und sauberes Werkzeug ist beim Gehölzschnitt das A und O um die Schnittflächen möglichst sauber zu halten.

Das Fällen und Roden von Bäumen und Sträuchern ist sogar gesetzlich geregelt. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, Sträucher oder Bäume stark zurück zu schneiden oder zu roden. Das Fällen von Bäumen ist außerdem noch durch eine „Satzung zum Schutz des Baumbestandes“ geregelt. Hier braucht man eine Fällgenehmigung für Bäume ab einer bestimmten Größe. Entscheidend ist der Stammumfang in einem Meter Höhe - gemessen über dem Erdboden. Eine entsprechende Genehmigung ist meistens beim zuständigen Grünflächenamt einzuholen.

Es gibt also eine ganze Menge an Gartenarbeiten, die von Oktober bis zum Februar anfallen, oder sogar nur in diesem Zeitraum erledigt werden dürfen.

Gartengestalter Benjamin Stracke aus Herten

staatl. geprüfter Landschaftsgärtner Telefon: 02302 - 28 25 477 / 02366 - 93 98 949
Mobil: 0177 - 48 00 039
E-Mail: strackebenjamin@aol.com

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